AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen BENKE GmbH (Verkäuferin)

§ 1 Auftragserteilung
Die Erteilung des Auftrages des Käufers an die Verkäuferin ist verbindlich. Eine Stornierung ist nicht möglich. Der Käufer ist zur Abnahme und Zahlung der bestellten Ware verpflichtet. Der
Verkäuferin steht offen eine Rücknahme gegen Zahlung einer Abstandsgebühr zuzustimmen
.
§2 Zahlungsbedingungen
Die Rechnung ist fällig bei Lieferung und kann bar, per Scheck oder per EC-Lastschrift bei Warenempfang beglichen werden zu den im Vertrag vereinbarten Konditionen. Die Zahlungspflicht
besteht auch im Falle einer Reklamation. Sonderanfertigungen, die in Form, Farbe, Größe und Material vom Standard abweichen, werden nur gegen Anzahlung von mindestens 50% des
Auftragswertes ausgeführt. Aufträge die den Vermerk Vorkasse tragen sind sofort nach Erteilung des Auftrags zur Zahlung fällig. Alle Preise sind Festpreise einschließlich Mehrwertsteuer.
Besondere, zusätzlich vereinbarte Arbeiten, die nicht im Kaufpreis enthalten sind, werden zusätzlich in Rechnung gestellt und spätestens bei Übergabe, bzw. Abnahme zur Zahlung fällig.

§3 Änderungsvorbehalt
Serienmäßig hergestellte Waren werden nach Muster oder Abbildung verkauft. Es besteht kein Anspruch auf Lieferung der Ausstellungsstücke, es sei denn, dass bei Vertragsabschluß eine
anderweitige Vereinbarung erfolgt ist. Es können an die bestellten Waren qualitativ Ansprüche nur in einer Höhe gestellt werden, wie sie billigerweise oder handelsüblich bei Waren in der
Preislage der bestellten gestellt werden können. Handelsübliche und für Käufer zumutbare Farb- und Maserungsabweichungen bei Holzoberflächen bleiben vorbehalten. Ebenso bleiben
handelsübliche für den Käufer zumutbare Abweichungen bei Leder und Textilien (z.B. Möbel- und Dekorationsstoffen) vorbehalten hinsichtlich geringfügiger Abweichungen in der Ausführung
gegenüber Leder- und Stoffmustern, insbesondere im Farbton. Auch handelsübliche und für den Käufer zumutbare Abweichungen von Maßdaten bleiben vorbehalten.

§4 Lieferung
I. Liefertermine sind annähernd zu betrachten und werden nach Möglichkeit eingehalten. Bei Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins um mehr als 3 Wochen kommt die Verkäuferin
erst mit dem Zugang der Aufforderung des Käufers zur Lieferung in Verzug. Teillieferungen sind uns gestattet. Das Recht des Käufers zum Rücktritt bei unangemessen langen Verzögerungen
bleibt unberührt. Der Kunde bestätigt, dass die gekauften Produkte ohne Probleme in seine Wohnung gebracht werden können.
II. Die vereinbarte Lieferung Frei Haus/Frei Hafen gilt nur, wenn die Adresse mit dem LKW gefahrlos erreichbar ist. Bis 50 km Fahrstrecke fallen dem Besteller keine Frachtkosten an. Für weiter
entfernte Lieferungen berechnen wir nach Aufwand Fahrkosten je Kilometer (eine Strecke ab 50 km) und Monteurstunden. Lieferungen auf Inseln erfolgen nur nach vorheriger Klärung der
anfallenden Kosten und Übernahme durch den Käufer.
III. Vom Verkäufer nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb des Verkäufers oder bei dessen Vorlieferanten, insbesondere Arbeitsausstände und rechtmäßige Aussperrungen sowie
Fälle höherer Gewalt, die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen, verlängern die Lieferzeit entsprechend. Zum Rücktritt ist der Käufer nur berechtigt, wenn er in
diesem Fällen nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist die Lieferung schriftlich anmahnt und diese dann nicht innerhalb einer zu setzenden angemessenen Nachfrist nach Eingang des
Mahnschreibens des Käufers beim Verkäufer an den Käufer erfolgt. Im Falle kalendermäßig bestimmter Lieferfrist beginnt mit deren Ablauf die zu setzende Nachfrist.
IV. Kann ein per Tag und Uhrzeit vereinbarter Liefertermin durch die Verkäuferin nicht wahrgenommen werden, weil der Käufer zum vereinbarten Zeitpunkt keinen Zugang zur Lieferadresse
ermöglicht oder sich bei Lieferung herausstellt, daß der Käufer falsche Maße in Auftrag gegeben hat, ist die Verkäuferin berechtigt, den Mehraufwand für Fahrt und Monteurzeit zum dann
gültigen Satz in Rechnung zu stellen.

§5 Warenabnahme
I. Kommt der Käufer seiner Verpflichtung zur Abnahme nicht nach und verlangt die Verkäuferin Schadensersatz, beträgt dieser 25% des Kaufpreises unabhängig von bereits geleisteten
Zahlungen. Der Nachweis eines niedrigeren Schadens durch den Käufer bzw. der Nachweis eines höheren Schadens durch die Verkäuferin bleiben hiervon unberührt.
II. Auf Abruf oder zum Fixtermin bestellte Ware, die nicht spätestens 4 Wochen nach vereinbartem Abruftermin oder Fixtermin zur Lieferung abgerufen wird, wird sofort zur Zahlung fällig und auf
Gefahr des Bestellers eingelagert. Für nicht abgerufene Ware wird ein Lagerzins von 0,5% des Warenwertes je angefangenen Monat in Rechnung gestellt.

§6 Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers. Der Käufer verpflichtet sich, das Eigentum des Verkäufers auch dann entsprechend zu wahren, wenn die gelieferten
Waren nicht unmittelbar für den Käufer, sondern für Dritte bestimmt sind, und hat den Empfänger auf diesen Eigentumsvorbehalt ausdrücklich hinzuweisen. Jeder Standortwechsel und Eingriffe
Dritter, insbesondere Pfändungen, sind dem Verkäufer unverzüglich schriftlich mitzuteilen, bei Pfändungen unter Beifügung des Pfändungsprotokolls. Im Fall der Nichteinhaltung der
festgelegten Verpflichtungen des Käufers hat der Verkäufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen.

§7 Gewährleistung
I. Dem Käufer steht zur Behebung eines Mangels zunächst das Recht auf Nacherfüllung zu, wobei er das Wahlrecht zwischen Mangelbeseitigung (Nachbesserung) oder Ersatzlieferung einer
mangelfreien Ware hat. II. Der Verkäufer kann die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der
Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer bleibt. III. Der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten oder die Herabsetzung des Kaufpreises verlangen, wenn die Nacherfüllung
fehlgeschlagen ist oder nicht in angemessener Frist erbrecht wurde oder vom Verkäufer endgültig verweigert wurde. IV. Wählt der Käufer nach Ziff. III den Rücktritt so hat er die mangelhafte
Ware zurückzugewähren und Wertersatz für die gezogenen Nutzungen zu leisten. Für die Wertermittlung kommt es auf die zeitanteilige lineare Wertminderung im Vergleich zwischen
tatsächlicher Gebrauchsdauer und voraussichtlicher Gesamtnutzungsdauer an.
V. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die der Käufer zur vertreten hat, wie z.B. Schäden, die beim Käufer durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung
der Räume, intensive Bestrahlung mit Sonnen- oder Kunstlicht, sonstige Temperatur- oder Witterungseinflüsse oder unsachgemäße Behandlung entstanden sin. VI. Gewährleistungs-ansprüche
verjähren entsprechend der jeweiligen gesetzlichen Regelung, die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Übergabe zu laufen. VII. Im Übrigen bleibt die Haftung für vereinbarte Beschaffenheiten
unberührt. Für Wertminderung und Gebrauchsüberlassung der gelieferten Waren gelten, sofern kein Verbraucherkreditgeschäft vorliegt, folgende Pauschalsätze bei Rücktritt und Rücknahme
nach Lieferung:
i.d. 1. Hj. 40 v.H. des Kaufpreises ohne Abzüge, i.d. 2 Hj. 50 v.H. des Kaufpreises ohne Abzüge, i.d. 3. Hj 60 v.H. des Kaufpreises ohne Abzüge, i.d. 4. Hj 70 v.H. des Kaufpreises ohne Abzüge, i.d.
3. J. 75 v.H. des Kaufpreises ohne Abzüge, i.d. 4. J. 80 v.H. des Kaufpreises ohne Abzüge, i.d. 5. J. 85 v.H. des Kaufpreises ohne Abzüge, i.d. 6. J. 90 v.H. des Kaufpreises ohne Abzüge.

§8 Zusatz-/Umbauarbeiten
Sofern keine Kosten für Umbauten und andere Dienstleistungen im Auftrag beschrieben und vereinbart sind, wird jedweder zusätzliche Montage- und Fahrtaufwand zum Stundensatz
abgerechnet.

§9 Sonstiges
Produkte, die mit oder aus Naturmaterialien (Holzfurniere, Massivholz, Leder, Naturfasern,…) hergestellt sind, haben eine naturbedingte Optik und Struktur. Unterschiede in Farbausfall,
Helligkeit, Form und Festigkeit (Mastfalten im Leder, Astlöcher im Holz,…) sind natürlich und stellen keinen Mangel dar, der einer Garantieleistung unterliegt. Für Matratzen kann nur bei
Verwendung des entsprechenden Lattenrostes (Unterfederung) die Garantieleistung des Herstellers in Anspruch genommen werden. Taschenfederkern-Matratzen sind mit besten
Polstermaterialien verarbeitete Produkte mit hohem Anteil an handwerklicher Polsterarbeit. Es ist normal und auch gewollt, dass sich die Polstermaterialien nach kurzer Zeit der Benutzung
etwas „verpressen“ und damit das individuelle Körperprofil des Schläfers annehmen. Dies ist charakteristisch und kein Grund zur Beanstandung.

Rechte des Betroffenen: Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung, Wiederspruchsrecht
Sie sind gemäß § 15 DSGVO jederzeit berechtigt, gegenüber der BENKE GmbH (Vertragspartner) um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen.
Gemäß § 16 und § 17 DSGVO können Sie jederzeit gegenüber der BENKE GmbH (Vertragspartner) die Berechtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.
Sie können darüber hinaus gemäß § 21 DSGVO gegenüber der BENKE GmbH jederzeit ohne Angabe von Gründen von Ihrem Wiederspruchsrecht Gebrauch machen und die erteilte
Einwilligunserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder wiederrufen.
Sie können den Wiederruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an den Vertragspartner übermitteln. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die
Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen.
Gerichtsstand für beide Teile ist in jedem Fall nur Hamburg.

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